Bitte wählen:DeutschEnglish

Tipps von der Guidance Counselorin


Grußworte der Kindergartenleitung


Kindergartenbücherei


Back-to-School Night


Patenfamilien


Schwarzes Brett


Agendas für 2013/14

Seite 1 Seite 2 Seite 3 Seite 4 Seite 5 vor >

 

Aufnahme von Besuchern und Gastschülern

 

Es ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Besuchern und Gastschülern.

Besucher sind Schüler, die bis zu 10 Tagen an der DSW den Unterricht besuchen (z.B. ehemalige Schüler, die ihre ehemalige Klasse besuchen wollen).

Frühzeitige Anmeldung erforderlich: Ohne rechtzeitige Voranmeldung (zwei Wochen Vorlauf) und das Ausfüllen eines Emergency Notification Forms ist ein Besuch in den Klassen nicht möglich.

• Die Teilnahme an einem Ausflug oder einer Klassenfahrt in dieser Zeit ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich.

• Die Verwaltung erteilt die Genehmigung und stellt einen Besucherpass aus. In der Regel handelt es sich um einen Unterrichtsbesuch von bis zu 10 Tagen. Eine Gebühr von $ 20 pro Tag wird erhoben. Ehemaligen Schülern wird der erste Tag nicht berechnet.

• Die Teilnahme am Unterricht wird dem Besucher nicht bescheinigt.

• Für neue Schüler die an der DSW Interesse haben wird ein „Schnuppertag“ ohne Schulgebühren erlaubt.

 

Gastschüler sind Schüler, die sich länger als 10 Tage an der DSW aufhalten und unseren regulären Unterricht besuchen. Für sie gelten besondere Regelungen:

• Gastschüler, die aus dem Ausland kommen und die DSW für mehr als 10 Tage besuchen, um längerfristig am regulären Unterricht teilnehmen zu können, brauchen u.U. ein Studentenvisum.

Frühzeitige Planung ist erforderlich: Erkundigen Sie sich bitte zuerst bei unserer Admissions-Abteilung, ob in ihrem Fall ein Studentenvisum notwendig ist, indem Sie eine Email an admissions@dswash.org schicken mit dem Vermerk: Gastschüler in der Betreff-Zeile

• Gastschüler, die die DSW über einen längeren Zeitraum als Vollzeit-Schüler besuchen möchten, müssen der Schule folgende Informationen zukommen lassen:

- Name, Vorname des Antragstellers

- Adresse im Ausland (regulärer Wohnort)

- Adresse in den USA

- Adresse, an die die DSW das Formblatt I-20 geschickt werden soll

- Telefonnummer

- E-Mail Adresse

- Staatsangehörigkeit

- Geburtsland

- Geburtsdatum (im Format MM/DD/YYYY)

- Semester des geplanten Besuches (z.B. Winter Semester 2012/13)

- Aufenthaltsdauer

• Außerdem benötigt die Schule einen Bankauszug der belegt, dass genügend Gelder vorhanden sind, um den gesamten Aufenthalt zu finanzieren. Gastschüler sind in vollem Umfange gebührenpflichtig.

• Hinzu kommt noch eine beglaubigte Vollmacht, die der Gastfamilie bestätigt, dass sie im Namen der Eltern Entscheidungen fällen darf.

• Die folgenden links enthalten weitere wertvolle und hilfreiche Informationen:

- travel.state.gov/visa/temp/types/types_1268.html

- www.ice.gov/sevis/students/

• Sobald die Schule die oben aufgeführten Dokumente erhalten hat, füllt sie ihre Abschnitte des I-20 aus und schickt das Formblatt wieder an den Gastschüler zurück.

• Mit dem komplett ausgefüllten Formblatt I-20 kann der Schüler nun bei der zuständigen Konsularabteilung der USA im Ausland das Studentenvisum beantragen.

• Gastschüler erhalten kein Zeugnis. Ein Leistungsnachweis kann jedoch auf Wunsch erstellt werden.

• Gastschüler können nicht in die Klasse 12 aufgenommen werden.

• Für einen Gastschüler wird keine Versetzungsentscheidung getroffen.